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design
Das Design, in Deutschland auch als Geschmacksmuster bezeichnet, ist ein gewerbliches Schutzrecht,
welches ästhetische Entwicklungsleistungen schützt.
Gemäß § 1 GeschmMG schützt das Geschmacksmuster zwei- oder
dreidimensionale Erscheinungsformen eines Erzeugnisses oder eines Teils
davon. Der Schutz erfasst insbesondere die Konturen des Erzeugnisses, die
Oberflächengestaltung, die Farbgebung und/oder die eingesetzten
Werkstoffe, soweit diese äußerlich erkennbar sind.
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