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lizenz
Auf dem Wege der Lizenzierung kann anderen die Nutzung eines Schutzrechts ganz oder teilweise eingeräumt werden.
Ein Schutzrecht kann veräußert werden oder auch als Kreditsicherheit dienen.
Der Wert des Patents bei einer Veräußerung ergibt sich aus den wirtschaftlichen Potenzialen einer möglichen Verwertung,
die einerseits durch die Marktsituation für ein bestimmtes Produkt oder ein Verfahren und andererseits durch den
durchsetzbaren Schutzumfang, der durch die Patentschrift selbst definiert ist, bestimmt werden.
In vergleichbarer Weise bestimmen diese Faktoren die Höhe einer zu erzielenden Lizenzgebühr.
Andererseits bietet die Beachtung fremder Patente für das eigene Unternehmen oft unterschätzte Chancen:
Eine Lizenznahme kommt in Betracht, wenn eigene Entwicklungen beispielsweise nicht wirtschaftlich wären
oder Produktionsüberkapazitäten bestehen. Der Lizenznehmer wird bei entsprechender Gestaltung der
Lizenzverträge nicht nur von den Verbotswirkungen des fremden Patents frei, sondern er partizipiert an den
absatzsichernden Wirkungen des Patents. In der Praxis sind häufig Kreuzlizenzierungen anzutreffen.
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