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patent
Für schöpferische Arbeitsergebnisse auf dem Gebiet der Technik steht als wichtigstes Schutzrecht das Patent
zur Verfügung. Es bietet nach seinem gegenständlichen Schutzbereich,nach seiner Schutzdauer und aufgrund seiner materiellen
Prüfung im Erteilungsverfahren die weitreichendsten Schutzwirkungen und die
größte Zuverlässigkeit für seinen Inhaber.
Die Rechtsgrundlagen bilden das Patentgesetz (PatG) sowie einige Nebengesetze.
Schutzgegenstand des Patentrechts ist die technische Erfindung (§ 1 PatG).
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes definiert die Erfindung als eine Lehre zur Lösung eines technischen Problems,
eine Regel zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Herbeiführung eines
kausal übersehbaren Erfolges,die wiederholbar,ausführbar und fertig sein muss.
Durch das Patent lassen sich Herstellungs-und Arbeitsverfahren, bestimmte Verwendungen, Sachen,
Stoffe, Vorrichtungen und Anordnungen schützen.
Materielle Voraussetzungen des Patentschutzes sind nach §1 Abs.1 PatG
- erfinderischer Tätigkeit,
- Neuheit,
- gewerbliche Anwendbarkeit.
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